Allgemeine Geschäftsbedingungen
Hecken-Abo
Allgemeine Bedingungen
Hecken-Abo-Pläne:
Basic, Business, Professional
Features:
1. Priorisierte Terminvergabe
2. 5,10 ,15% Rabatt auf jeden Service
3. 1, 2, 2,5 Jahre Garantierter Angebotspreis
4. 5, 10 % Rabatt im Hecken Shop
5. 10, 20 Meter Heckenschnitt gratis (Nur Formschnitt, ohne Entsorgung vom Grünschnitt, ohne Anfahrt, bis 2 Meter Höhe, pro Monat)
Laufzeiten
Die Laufzeit für alle Pläne betragen 3 Monate und ist nicht vorher kündbar.
Kein Widerrufsrecht bei lebender Ware (Pflanzen)
Ein Widerrufs- oder Rückgaberecht besteht nicht bei der Lieferung von lebenden Pflanzen und Gehölzen, da es sich hierbei um verderbliche Ware im Sinne von § 312g Abs. 2 Nr. 2 BGB handelt. Pflanzen unterliegen natürlichen Wachstumsprozessen und reagieren empfindlich auf Transport, Standort und Pflege.
Daher ist der Umtausch oder die Rückgabe nach Lieferung ausgeschlossen.
Kündigung
Die Kündigung muss mindestens 30 Tage vor Ablauf der 12 Monate, schriftlich per E-Mail oder auf dem Postweg bei uns eingehen.
E-Mail: t.riethausen@hecken-service-harz.de
Post: Hecken Service Harz, Ahornweg 4, 37197 Hattorf am Harz
Ihre Kündigung muss enthalten: Ihren Namen, Anschrift, Kundennummer.
Teilnahme am Gewinnspiel und Einwilligung zur Kontaktaufnahme
Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, dass seine angegebenen Kontaktdaten (z. B. Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, etc.) zum Zwecke der Durchführung des Gewinnspiels sowie zur Kontaktaufnahme im Zusammenhang mit einem individuellen Angebotsvorschlag für Heckenpflege durch den Veranstalter verwendet werden dürfen. Die Datenverarbeitung erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO auf Grundlage der freiwillig erteilten Einwilligung. Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
Stand 27.07.2024 (In Bearbeitung)